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   LAG Hessen, 12.11.1993 - 15 Ta 346/93   

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https://dejure.org/1993,7138
LAG Hessen, 12.11.1993 - 15 Ta 346/93 (https://dejure.org/1993,7138)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.11.1993 - 15 Ta 346/93 (https://dejure.org/1993,7138)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. November 1993 - 15 Ta 346/93 (https://dejure.org/1993,7138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 148; SchwbG 1986 § 15, 18 Abs. 4
    Schwerbehinderte: Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens bei Widerspruch gegen die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung gegenüber einem/einer Schwerbehinderten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 576 (Ls.)
  • BB 1994, 944
  • DB 1994, 1628
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 05.05.1999 - 2 Sa 575/98

    Eigenmächtige Überweisung von Urlaubsabgeltung - fristlose Kündigung -

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  • LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Schwerbehinderter; Aussetzung des

    Das Verwaltungs-(Gerichts)Verfahren ist so lange nicht vorgreiflich, wie das Arbeitsgericht nicht ausgeschlossen hat, dass es - erforderlichenfalls nach Beweisaufnahme - zu dem Ergebnis kommen kann, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen in seiner Entscheidungskompetenz liegenden Gründen unwirksam ist (I_AG Köln, Beschluss vom 3. Februar 1997 - 5 Ta 30/97 - LAGE § 148 ZPO Nr. 31; LAG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.1993 - 15 Ta 346/93 - RzK IV 8 a Nr. 33; LAG Köln, Beschluss vom 17.03.1992 - 10 Ta 4/92 - RzK IV 8 a Nr. 29; LAG Frankfurt, Beschluss vom 15. März 1990 - 2 Ta 41/90 - LAGE § 15 SchwbG 1986 § 15 Nr. 2).
  • LAG Köln, 13.04.1999 - 13 Sa 1548/98

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Vergleichbarkeit; Zustimmung der

    Diese beiden Gesichtspunkte sind vor dem Erlaß einer Endentscheidung über das Kündigungsschutzverfahren eines Schwerbehinderten im Einzelfall gegeneinander abzuwägen ( BAG NZA 1992, 1076 ff. ; LAG Frankfurt NZA 1994, 576).
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